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Beipackzettel im Netz"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie den Packungsbeilage...", aber was tun, wenn Sie Ihre Packungsbeilage verlegt haben? Oder vielleicht möchten Sie sich auch gern erst einmal über ein Präparat informieren, bevor Sie es kaufen. Hier ein paar Tipps, wo es Medikamenteninformationen ohne Medikamente gibt. Internetseiten des HerstellersPharmahersteller wie z.B. Ratiopharm und Bayer stellen eine Reihe von Beipackzetteln als PDF-Datei mit dem entsprechenden Artikel ins Netz. Ratiopharm hat dabei konstruktiv auf die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland reagiert und bietet zu jedem veröffentlichten Beipackzettel eine türkische Übersetzung an. Vorteil solcher Online-Versionen ist übrigens auch, dass man sich über die Ansicht die Schrift so hoch zoomen kann, wie es den eigenen Lesebedürfnissen entspricht. Eine Einschränkung ist jedoch, dass nur Packungsbeilagen von Medikamenten veröffentlicht werden, die nicht verschreibungspflichtig sind. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Um einer gefährlichen Selbstmedikation vorzubeugen, soll der überwiegende Teil der pharmazeutischen Präparate unter der Kontrolle des Arzt-Patienten-Gespräches, also verschreibungspflichtig bleiben. FachportaleDie vollständigen Informationen, die z.T. auch auf den Beipackzetteln der verschreibungspflichtigen Medikamente angegeben werden, sind derzeit über die sogenannte "Rote Liste" zugänglich. Die Online-Datenbank für medizinisches Fachpersonal muss per Zugangscode freigeschaltet werden. Einen Schlüssel kann jeder erwerben, der einen medizinischen Berufsabschluss nachweisen kann. Die Nutzung ist außerdem kostenpflichtig. GesundheitsportaleUm die vorhandenen Informationslöcher auszugleichen, gibt es verschiedene Angebote im Netz. Führend ist hier der "Netdoctor", den eine europaweite Gemeinschaft aus Medizinern, Wissenschaftlern, Kommunikationsexperten und engagierten Patienten ins Leben gerufen hat. Das Projekt existiert bereits in fünf Sprachen. Seine Macher setzen sich für ihre Überzeugung ein, dass die beste medizinische Praxis auf einem hohen Informationsstandard für die Patienten aufbaut. Hier findet man zwar keine Beipackzettel, aber zumindest eine detaillierte Erläuterung zu jedem handelsüblichen Medikament, ob es verschrieben werden muss oder nicht. In kurzer verständlicher Sprache wird die Wirkungsweise des Inhaltsstoffes beschrieben. Weiterhin enthält der Datensatz alle wichtigen Informationen, die man sonst auf Beipackzetteln findet, jedoch insgesamt kürzer. Aufschlussreich ist außerdem die Liste aller vergleichbaren Medikamente, die automatisch mit aufgerufen wird. Ein weiteres interessantes Angebot des "Netdoctor" ist übrigens die ICD-Suche . Hier findet man Erläuterungen zu den dreistelligen Diagnoseschlüsseln, die sich z.B. auf Kassenabrechnungen, Krankschreibungen etc. befinden. Im Informationspool des netdoctor sind noch viele wertvolle Informationen enthalten. Etwa eine Übersicht über die üblichen Laboruntersuchungen mit Angabe der Standard-Werte oder die Erläuterung der häufigsten medizinischen Eingriffe. Medikamenteninformationen für Blinde und SehbehinderteSeit 2006 müssen auf der Verpackung aller neuen und neu zugelassenen Medikamente zumindest die Medikamentennamen in Braille-Schrift eingestanzt sein. Bis 2009 fordert der Blindenverband auch eine Lösung für blindenzugängliche Beipackzettel. WirkstoffeMedikamente bestehen jeweils aus einem Wirkstoff, der in Zusammensetzung mit verschiedenen Hilfsstoffen verabreicht wird. Der Wirkstoff wird auf dem Beipackzettel gleich als erstes genannt. Sollten sie diesen verlegt haben, finden Sie die Angabe des Wirkstoffes auch auf der Verpackung selbst. Der ärztliche Online-Ratgeber "Onmeda" veröffentlicht auf seiner Seite eine Liste aller gebräuchlichen medizinischen Wirkstoffe. Hier finden Sie leicht verständliche Erklärungen über die Wirkungsweise, Anwendungsgebiete, Risiken und Nebenwirkungen. Einfach den Namen des angegebenen Wirkstoffs in die Suchmaske eingeben oder aus der alphabetischen Liste auswählen. |
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